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Kann man von Schuld sprechen?

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alkohol in der zahnpasta   •    Will ich gerettet werden?....  
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BlueCloud
aktiver Teilnehmer


Geschlecht: Geschlecht:Weiblich
Anmeldungsdatum: 19.07.2011
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 10.12.2011, 11:59    Titel: Re: Kann man von Schuld sprechen? Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hallo Leo,

Zitat:
Jetzt aber zu der zweiten Frage von mir. Handelt ein Alkoholiker schuldhaft, wenn er einen Rückfall baut?

Kann ich jemanden bestrafen, für ein Symptom einer Krankheit?


Wenn ich unter Alkohol Auto fahre ist es egal, ob ich alkoholkrank bin oder nicht - es wird auf jeden Fall "bestraft".


Gruß

BC
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BlueCloud hat zum Thema: Re: Kann man von Schuld sprechen? geschrieben
Leopold79
neuer Teilnehmer


Geschlecht: Geschlecht:Männlich
Anmeldungsdatum: 09.09.2011
Beiträge: 106
Alter: 32

BeitragVerfasst am: 10.12.2011, 12:34    Titel: Re: Kann man von Schuld sprechen? Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt...

Meine Frage ist.. kann man einen Alkoholiker für einen Rückfall bestrafen...
nicht für eventuelle Dinge die unter Alkohol begangen werden...

LG Leo
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Leopold79 hat zum Thema: Re: Kann man von Schuld sprechen? geschrieben
Melinak
sehr aktiver Teilnehmer


Geschlecht: Geschlecht:Weiblich
Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 5012
Alter: 40

BeitragVerfasst am: 10.12.2011, 13:19    Titel: Re: Kann man von Schuld sprechen? Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

hallo leopold,

wie bstrafen? in welcher form denn bestrafen? was meinst du denn damit?

bestrafst du dich denn nicht selbst wenn du rückfällig wirst?

die kosnsequenzen die wirst du dir doch selbst bewusst sein, wenn du wieder anfängst zu saufen. das du dich vor den mitgliedern einer selbsthilfegruppe outen solltest, den angehörigen bescheid geben solltest um dann dann wieder zu schauen wie du weiterhin dich in der trockenarbeit wieder vorwärtts bewegen kannst. ein rückfall ist ja möglich, aus fehlern lernt jeder und wer dann hinterher ehrlich dastehen kann und auch dazu stehen kann, das er rückfällig geworden ist ist meiner meinung nach schon ein grossen stück weiter gekommen.

da dann zu erleben, das kritik geäussert wird, das denke ist die logische schlussfolerung aus einem rückfall. das das keine gut heissen wird ja auch. da genauso hinzustehen und eben auch das zuzulassen und zu wissen auch das ist für mich ein schritt nach vorne. nicht beleidigt sich zurück zu ziehen und sich angegriffen fühlen oder schuldig, sondern sich da dann BWUSST darüber auszutauschen WAS denn zu diesem rückfall geführt hat um in zukunft dann mit solchen situationen anderst umgehen zu können. das gehört für mich zumindest immer dazu wenn ich merke ich falle immer wieder in alte verhaltensmuster rein. offenheit und ehrlichkeit ein ganz wichtiges werkzeug im notfallkoffer.

gruß melanie
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Melinak hat zum Thema: Re: Kann man von Schuld sprechen? geschrieben
Kaleu
sehr aktiver Teilnehmer


Geschlecht: Geschlecht:Männlich
Anmeldungsdatum: 08.02.2010
Beiträge: 1024
Alter: 38

BeitragVerfasst am: 10.12.2011, 13:29    Titel: Re: Kann man von Schuld sprechen? Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Aloha,

da ist doch schon das Wort Schuld völlig fehl am Platze. Grundsätzlich ja eines der blödesten Konzepte die der angeblich so zivilisierte Mensch erfunden hat, aber darum soll's ja hier nicht gehen.

Fakt ist, Niemand außer dem Alkoholiker ist für seinen Rückfall verantwortlich. Da der Alkoholiker auch für seine Krankheit und den Umgang mit seiner Krankheit verantwortlich ist, kann er nicht plötzlich auf die Idee kommen, die Krankheit als Ausrede vor seine Rückfälle zu schieben. Ich kenn allerdings solche spezialfälle die der Meinung sind, sie haben einen Freibrief zum Weitersaufen weil sie ja krank sind. Aber wofür die bestrafen? Die bestrafen sich doch selbst mehr als ein Dritter es je könnte.

Rechtlich gesehen ist die Lage etwas anders, hat aber mit Rückfall nichts zu tun, laut STGB bist Du für Taten im Vollrausch nicht oder nur eingeschränkt straffähig, wohl aber für den Vollrausch selbst.

Moralisch gesehen ist Strafe Schwachsinn und bringt sowieso nix und in den seltensten Fällen wird ein Alkoholiker für seinen Alkoholismus bestraft. Auch wenn er der Meinung ist, es wäre anders, aber letztlich schützt sich ja nur die Gesellschaft oder der Partner vor ihm und wenden sich deswegen ab, nicht als Strafe.

Ich find die gesamte Fragestellung schwer nachvollziehbar ehrlich gesagt.

Liebe Grüße

Kaleu
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Kaleu hat zum Thema: Re: Kann man von Schuld sprechen? geschrieben
Spedi
sehr aktiver Teilnehmer


Geschlecht: Geschlecht:Männlich
Anmeldungsdatum: 12.12.2010
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 10.12.2011, 14:30    Titel: Re: Kann man von Schuld sprechen? Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Was "man" kann oder nicht kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich weiss nur von mir und meiner Geschichte, dass es Unsinn wäre, das Verschulden an der eigenen Erkrankung zu leugnen.
Und ich weiss, dass mir das Zurückziehen auf die ach so bequeme Krankheit auch nichts bringt: als ich nicht mehr saufen wollte, habe ich ja auch andere Lösungsansätze für mich gefunden - also war das Saufen für mich zu keinem Zeitpunkt "notwendig".
Ich habe es dennoch getan, bis zur Konsequenz der eigenen Abhängigkeit, psychisch und physisch. Dieses Verschulden kann ich niemand anderem zuschreiben, als mir. Und: ja, ich bin schuldig geworden dadurch, an anderen Menschen genau so, wie an mir selbst.

Mir stellt sich jedoch nicht die Frage, ob ich dadurch "schuld bin". Mir stellt sich nur die Frage, ob ich bereit bin, heute Verantwortung für mich und mein Leben zu übernehmen, auch für die Zeit "damals". Und dieser Verantwortung stelle ich mich, an jedem trockenen Tag meines Lebens.

Ganz ohne die Frage der "Schuld".

LG
Spedi
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Spedi hat zum Thema: Re: Kann man von Schuld sprechen? geschrieben
BlueCloud
aktiver Teilnehmer


Geschlecht: Geschlecht:Weiblich
Anmeldungsdatum: 19.07.2011
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 10.12.2011, 15:21    Titel: Re: Kann man von Schuld sprechen? Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hallo Leo,

kann ich für einen Schnupfen bestraft werden? Klar werden sich Menschen, die sich schützen möchten, mich mit meiner Triefnase nicht gerade willkommen heißen oder sich von mir abwenden - wodurch ich mich vielleicht wegen der Ausgrenzung bestraft fühle.

Ich würde niemanden wegen eines Rückfalls "bestrafen" - ganz im Gegenteil - ich würde ihn aufwerten, wenn er es geschafft hat, sich wieder auf den trockenen Weg zu machen. Und wenn er es nicht tut, soll es mir egal sein - auch wenn es schade ist für denjenigen.

Gruß

BC
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BlueCloud hat zum Thema: Re: Kann man von Schuld sprechen? geschrieben
juergenbausf
neuer Teilnehmer


Geschlecht: Geschlecht:Männlich
Anmeldungsdatum: 04.04.2011
Beiträge: 323
Alter: 47

BeitragVerfasst am: 10.12.2011, 16:58    Titel: Re: Kann man von Schuld sprechen? Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

@leo,

Alkohol trinken ist nicht strafbar, warum sollte ich also jemanden bestrafen können, weil er trinkt ? Jeder darf trinken, soviel er will.
Es geht meines Erachtens eher um Verantwortung.
Wer Verantwortung für sein Leben übernimmt, übernimmt auch die Verantwortung für sein Fehlverhalten - ob nun betrunken oder nicht spielt für mich da gar keine Rolle.
Wer Verantwortung für sein Leben übernimmt, sucht keine Schuld - schon gar nicht bei anderen.

LG Jürgen
------------------------------------------------------
Meine Meinung. Keine Suchtberatung.
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juergenbausf hat zum Thema: Re: Kann man von Schuld sprechen? geschrieben
Leopold79
neuer Teilnehmer


Geschlecht: Geschlecht:Männlich
Anmeldungsdatum: 09.09.2011
Beiträge: 106
Alter: 32

BeitragVerfasst am: 10.12.2011, 19:11    Titel: Re: Kann man von Schuld sprechen? Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Vielen Dank für die vielen Meinungen. Ich kann sehr vieles davon unterschreiben...

Zum Thema Schuld an der Krankheit hab ich mich ja bereits geäußert. Deshalb
direkt zu meiner zweiten Frage.. kann ein Alkoholiker für einen Rückfall bestraft
werden? Mein ganz konkretes Beispiel spielt sich beim Militär ab.

Ich kann als Soldat disziplinar gemaßregelt werden. Jedes Dienstvergehen muss
geahndet werden. Je nach dem wie schwer das Dienstvergehen ist, kann mir
eine Erzieherische Maßnahme auferlegt werden (Belehrung, Warnung, Meldung
an den Vorgesetzten...) Hierbei muss ganz klar ein Erziehungsmangel und kein
Ausbildungsmangel herrschen.
Ist das Dienstvergehen schwerer gibt es eine Disziplinarmaßnahme. Angefangen
bei einem Verweis (ähnlich einem Tadel in der Akte) über eine Geldbuße
bis hin zum Arrest (Gefängnis maximal 21 Tage). Darüber hinaus gibt
es auch noch Truppendienstliche Maßnahmen wie die Degradierung oder
schwerstenfall die unehrenhafte Entlassung.
Ich wurde darüber belehrt, dass meine Disziplinarvorgesetzten gegen
mich bei nichteinhalten einer auferlegten Abstinenz eine Disziplinarmaßnahme vollstrecken können.
Ich frage mich dabei.. ist das so nicht der falsche Weg. Die Kündigung bei
einem Arbeitgeber kann ich nachvollziehen... aber eine disziplinare Maßregelung
bedarf doch irgendwo ein Dienstvergehen. Wenn doch aber ein Rückfall
zum Krankheitsbild gehört, würde ich ja wegen eines Symptomes bestrafen.
Frei nach dem Motto.. wir erkennen an, dass du Akne hast.. aber wehe du
bekommst einen Pickel...
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Leopold79 hat zum Thema: Re: Kann man von Schuld sprechen? geschrieben

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