| Hautrötung im Gesicht (Rosacea) durch Alkohol • Ablehnung des Therapieantrages |
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Kaleu sehr aktiver Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 08.02.2010 Beiträge: 1024 Alter: 38
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Verfasst am: 18.10.2010, 14:27 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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Ich hab nicht gesagt, daß ich mich über Jemanden erheben oder Hilfe verweigern will. Ich hab nur gesagt, daß ich da Brechreiz bekomme.
Besonders dann, wenn Jemand sich hinter diesem "Alkohol ist eine Rückfallkrankheit" versteckt und sich gleich ein hübsches Hintertürchen einbaut, aber mit Nachdruck auf seine Rechte besteht.
Ich bekomm da halt Brechreiz!  |
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| Kaleu hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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Xenica Gast
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Verfasst am: 18.10.2010, 14:40 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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| noch so ein Hobbypsychologe? |
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| Xenica hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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Xenica Gast
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Verfasst am: 18.10.2010, 14:42 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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[/quote]Ich hab nicht gesagt, daß ich mich über Jemanden erheben oder Hilfe verweigern will. [quote]
Du hast geschrieben:
| Zitat: | Die sollen sich gefälligst totsaufen. Aber nein, vor'm Sterben haben sie Schiss, lassen sich entgiften damit der Körper 8 Wochen Saufen länger durchhält!
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Das ist mehr als Hilfe verweigern! |
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| Xenica hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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Kaleu sehr aktiver Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 08.02.2010 Beiträge: 1024 Alter: 38
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Verfasst am: 18.10.2010, 14:57 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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Was ist da Hilfe verweigern, wenn ich der Meinung bin, die sollen sich totsaufen?
Ich kenne einen Alkoholiker, der hat überhaupt keinen Bock das Saufen aufzuhören. Der lässt sich regelmäßig in die Entgiftung schleppen, wenn sein Körper aufgibt, damit er anschliessend weitersaufen kann. Klappt in schönster Regelmässigkeit. Saufen aufhören will er nicht, nur das Abnippeln möglichst lange rauszögern.
Ich kenne einen Alkoholiker, der mehrfach zur LZT war. Entweder weil er dazu gezwungen wurde oder weil er so seinen Führerschein wieder bekommen wollte. Aufhören zu saufen will der nicht. Wieso denn? Für den ist LZT Urlaub. Wenn er abgelehnt wird kommt er auch mit den Rückfallkrankheitssprüchen und besteht auf seine Rechte.
Ich kenne eine junge Frau, kerngesund und steht ihr Leben, geht arbeiten, versorgt ihre Kids. Die säuft nicht. Als junges Mädchen wurde sie S** missbraucht. Da sie aber irgendwie gelernt hat damit umzugehen ist sie nur selten akut suizidgefährdet, manchmal leider latent suizidgefärdet. Sie weiß manchmal nicht wie sie einen Tag überstehen soll. Sie hat 25 Stunden ambulante Verhaltenstherapie genehmigt bekommen. Nachdem sie nahezu retraumatisiert war, waren die 25 Stunden leider um.
Pech gehabt. Eine Verlängerung wurde nicht genehmigt. Ist ja keine anerkannte Krankheit und solange sich der Missbrauch nicht nachweisen lässt, muss sie jetzt zusehen ob sie irgendwann nochmal ein paar Stunden Therapie genehmigt bekommt.
Ich hab ihr mal geraten, das Saufen anzufangen, weil sie dann zumindest 'ne Chance auf'n Therapieplatz hat.
Mein Recht auf meinen Brechreiz lass ich mir sicher nicht nehmen. |
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| Kaleu hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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Xenica Gast
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Verfasst am: 18.10.2010, 15:04 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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ach Du, wenn der Alkohol nicht so schädlich wäre- dann gäbe es ja keinen Grund damit aufzuhören...
| Zitat: | | Ich kenne einen Alkoholiker, der mehrfach zur LZT war. Entweder weil er dazu gezwungen wurde oder weil er so seinen Führerschein wieder bekommen wollte. Aufhören zu saufen will der nicht. Wieso denn? Für den ist LZT Urlaub. |
ich wüßte andere Orte wo man richtig Urlaub macht. Eine Langzeittherapie ist Arbeit, man muß sich an Regeln halten. Ich kenne mehrere Menschen, die nur abstinent waren für ihren Führerschein, und jetzt wieder trinken. Das ist aber ihre Entscheidung
| Zitat: | | Pech gehabt. Eine Verlängerung wurde nicht genehmigt. |
Dann hat ihr Arzt aber was falsch gemacht.
Natürlich gilt das Trauma nicht als Krankheit, aber die Folgen, die daraus entstehen, sind als Krankheit anerkannt. Borderline, und/oder PTBS. Ich stehe mit beiden Beinen im Leben, schaffe meine Arbeit und bekomme meine Therapien genehmigt. |
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| Xenica hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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Kaleu sehr aktiver Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 08.02.2010 Beiträge: 1024 Alter: 38
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Verfasst am: 18.10.2010, 15:10 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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Liebe Xenica,
ich versteh die Diskussion nicht. Ich red weder von Dir noch will ich jemandem Hilfe verweigern.
Ich bekomm nur Brechreiz wenn jemand wissentlich das Gesundheitssystem ausnutzt. Genauso bekomm ich Brechreiz wenn jemand wissentlich das Sozialsystem ausnutzt. Und?
Was ist Dein Problem mit meinem Brechreiz?  |
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| Kaleu hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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Xenica Gast
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Verfasst am: 18.10.2010, 15:13 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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| ich glaube nicht, daß Du weißt, daß es wirklich so ist und rückfällige Alkoholiker Hilfe ausnützen. Es mag auf Dich so wirken und so aussehen, aber Rückfälle sind nun mal ein Teil der Alkoholkrankheit |
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| Xenica hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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Kaleu sehr aktiver Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 08.02.2010 Beiträge: 1024 Alter: 38
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Verfasst am: 18.10.2010, 15:14 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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| Xenica hat Folgendes geschrieben: |
Natürlich gilt das Trauma nicht als Krankheit, aber die Folgen, die daraus entstehen, sind als Krankheit anerkannt. Borderline, und/oder PTBS. |
Jo, nur musst Du nach ICD10 bestimmte Punkte erfüllen. Wenn Du aber nur 4 von 5 Punkten erfüllst, haste Pech gehabt und hast weder PTBS noch eine anerkannte Persönlichkeitsstörung sondern Dir geht es anerkannt beschi***n. Für anerkanntes beschi***n gehen gibt die Krankenkasse aber leider kein Geld aus
Der Alkoholiker gibt 'ne Blutprobe ab und ist damit anerkannt krank und Hilfe damit finanziell gesichert. |
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| Kaleu hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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