| Hautrötung im Gesicht (Rosacea) durch Alkohol • Ablehnung des Therapieantrages |
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Karsten Administrator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 32808 Alter: 49 Wohnort: Eberswalde
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Verfasst am: 09.10.2010, 12:19 Titel: Recht auf Therapie? |
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Hallo,
ich möchte mal eine Frage stellen, deren Thema mich irgendwie sehr nadenklich macht.
Sollte man sein Recht, sofern es dieses bei allen Krankenkassen überhaupt gibt, mit allen Mitteln durchsetzen?
- Spielt nicht auch die Kostenfrage dabei eine Rolle?
- Bei der zweiten oder dritten Therapie ( Chance ) nicht nur einfach dankbar sein?
- Selbst auch auf die Kostenminimierung achte?
- Weiß ich selbst eigentlich, welche Therapie oder welches Therapieprogramm gut ist?
- Haben manche eine zu hohe Anspruchshaltung?
Irgendwie bin ich heute durch einen Beitrag richtig ins grübeln gekommen.
Gruß
Karsten |
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| Karsten hat zum Thema: Recht auf Therapie? geschrieben
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röschen15 sehr aktiver Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 13.04.2010 Beiträge: 1711 Alter: 47
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Verfasst am: 09.10.2010, 12:45 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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Lieber Karsten,
manchmal frage ich mich das auch
Haben manche eine zu hohe Anspruchshaltung?
ich habe eine Haltung dazu ,ich möchte mit Hilfe der Therapie
meinen Ansprüchen gerecht werden bzw. erst einmal erkennen.
Weiß ich selbst eigentlich, welche Therapie oder welches Therapieprogramm gut ist.
Nein das wusste ich im Vorfeld nicht,da musste ich vertrauen und hoffen das es gut ist. Therapie ist auch Reha oder? Da vertrau ich wieder und nur durch mein zu tun kann es gut werden.
Selbst auch auf die Kostenminimierung achte
darüber habe ich noch nicht nachgedacht.
Bei der zweiten oder dritten Therapie ( Chance ) nicht nur einfach dankbar sein?
ich bin schon dankbar für die erste
Spielt nicht auch die Kostenfrage dabei eine Rolle?
gleiche Antwort wie Kostenminimierung
Sollte man sein Recht, sofern es dieses bei allen Krankenkassen überhaupt gibt, mit allen Mitteln durchsetzen?
Ich würde nicht alle Mittel wählen (Anwalt)
Sollte meine Reha abgelehnt werden,würde ich Widerspruch einlegen
ist das Recht was ich mir da erlaube?
Ich will gesund werden,das ist mein Recht. Ich habe die Pflicht mir
auferlegt.
Kati |
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| röschen15 hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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Karsten Administrator

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 32808 Alter: 49 Wohnort: Eberswalde
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Verfasst am: 09.10.2010, 12:54 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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Hallo Kati,
danke für deine Antwort.
Ich gehe mal von mir aus. Ich habe ja nie eine Therapie gemacht, aber viele andere Hilfsangebote ( Entgiftungen in großer Anzahl, viele kurzfristige Besuche von Wohngemeinschaften ) in Anspruch genommen.
Alles wurde mir auch sehr leicht gemacht. Ein bisschen auf Mitleid gemacht und ich wurde in der Entgiftungsstation aufgenommen.
Als ich dann zum Schluß nicht mehr aufgenommen wurde, begann ich nachzudenken.
Aus heutiger Sicht möchte ich fast sagen, es wurde mir zu leicht gemacht. Ich habe ja auch bei den Entgiftungen erlebt, wie Rückfälle auf Ansage gemacht und sogar für die Zeit nach der Entgiftung geplant wurden.
Vielleicht wäre ich früher zum nachdenken gekommen, wenn mir nicht so viele Chancen gegeben worden wären???
Gruß
Karsten |
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| Karsten hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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kommal sehr aktiver Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 6388 Alter: 53 Wohnort: Niederrhein
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Verfasst am: 09.10.2010, 17:08 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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Hallo Karsten,
bei mir wurde das Thema "Therapie" ja schon vor der Entgiftung angesprochen. Danach habe ich es in Gesprächen in der Beratungsstelle vertieft und mir war klar, dass ich das wollte.
Ich habe das ganze damals aus Sicht der Krankenkasse gesehen und somit unter wirtschaftlichen Aspekten: Trocken bin ich für meine Kasse preiswerter.
Dass ich das Recht darauf habe- im juristischen Sinne- war klar, aber ob ich dafür geeignet bin - therapiefähig - das sollte sich doch aus dem Sozialbericht ergeben.
Ich habe meinerseits das mir Mögliche dazu beigetragen und die recht lange Wartezeit mit Hilfe der Entgiftungsklinik überbrückt, wobei ich durch die Teilnahme an deren Angebot Gruppenerfahrung erlangte.
Ob ich nach einem Rückfall in dieselbe Therapieklinik zurückkehren würde, kann ich nicht sagen. Es sollten dann aber keine Gründe der Bequemlichkeit sein (weil ich "den Laden" halt schon kenne), sondern die Gewissheit und das Vertrauen, dass die Therapeuten dort (die heute schon andere sind) mir helfen.
Zunächst einmal würde ich mir Hilfe vor Ort suchen: Über die Beratungsstelle. Denn die Grundlage, quasi mein trockenes Wissen hat mir ja meine Therapie gebracht.
Im Übrigen trägt das jährliche Ehemaligentreffen erheblich zu meiner Zufriedenheit bei. Nicht nur weil ich dort hin und wieder Mitpatienten treffe, sondern weil dies ein Ort ist, wo ich eine sehr, sehr gute Zeit hatte. Weil ich dort wieder ich wurde.
Genug geschrieben, hoffentlich nicht zu sehr am Thema vorbei.
LG kommal |
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| kommal hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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Xenica Gast
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Verfasst am: 18.10.2010, 13:14 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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| warum dankbar sein für etwas (Therapie) die einem zusteht. Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit, da ist es nur in Ordnung, wenn man von seinem Recht gebrauch macht und es auch durchsetzt. |
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| Xenica hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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röschen15 sehr aktiver Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 13.04.2010 Beiträge: 1711 Alter: 47
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Verfasst am: 18.10.2010, 13:40 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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Wenn man/ich ein Recht durchsetzen will, sollte ich mir bewusst sein,das jedes Recht auch Pflichten hat,erst wenn ich das annehmen will,darf und kann ich dankbar sein was mir geboten.Ob es mir zu steht, liegt an mir.
So denke ich.
Kati |
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| röschen15 hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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Kaleu sehr aktiver Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 08.02.2010 Beiträge: 1024 Alter: 38
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Verfasst am: 18.10.2010, 14:10 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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| Xenica hat Folgendes geschrieben: | | warum dankbar sein für etwas (Therapie) die einem zusteht. Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit, da ist es nur in Ordnung, wenn man von seinem Recht gebrauch macht und es auch durchsetzt. |
Mag sein, dann wenn man es nutzen will weil man trocken werden will.
Ich bekomme persönlich Brechreiz bei Drehtürpatienten die auf Kosten Anderer zum 20sten Mal in die Entgiftung rennen um anschliessend weitersaufen zu können. Die sollen sich gefälligst totsaufen. Aber nein, vor'm Sterben haben sie Schiss, lassen sich entgiften damit der Körper 8 Wochen Saufen länger durchhält! |
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| Kaleu hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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Xenica Gast
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Verfasst am: 18.10.2010, 14:22 Titel: Re: Recht auf Therapie? |
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die Alkoholkrankheit ist eine Rückfallkrankheit.
Ich kann mich nicht über diejenigen erheben, die immer wieder rückfällig werden und ihnen aus Kostengründen die Verweigerung der Hilfe wünschen |
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| Xenica hat zum Thema: Re: Recht auf Therapie? geschrieben
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