| Brauche nochmal ganz dringend Hilfe • Alkohol und Eltern |
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chris09 neuer Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 22.12.2007 Beiträge: 38 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 13.01.2008, 20:55 Titel: Enthaltsamkeitsverpflichtung |
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Heute bin ich seit meinem Rückfall einen Monat trocken...
Es ist keine lange Zeit, aber der erste Monat war auch am Anfang meiner
fünfjährigen Trockenheit sehr wichtig.
Mir ist damals klar geworden, dass ich ein Alkoholproblem habe und durch meinen regelmäßigen Alkoholkonsum stark alkoholgefährdet bin.
Als Alkoholiker habe ich mich zum damaligen Zeitpunkt nicht angesehen.
Am ersten Abend beim Blauen Kreuz wurden an die "neuen" Enthaltsamkeitsverpflichtungen verteilt, die von den Betroffenen unterschrieben werden konnten.
Ich habe mich für einen Monat verpflichtet, da mir noch nicht klar war,
ob ich es auf dauer schaffe, vom Alkohol wegzukommen.
Gleichzeitig habe ich meine SHG weiterhin regelmäßig besucht.
Erst in diesem Monat ist bei mir der Gedanke gereift, dass ich bereits alkoholabhängig bin.
Mein weiteres Leben sollte trocken sein.
Nur durch meine eigene Dummheit, habe ich das Ziel aus den Augen
verloren...
Für mich war die damalige Enthaltsamkeitsverpflichtung der erste Schritt
in meine Trockenheit.
Gerade bei den jüngeren Menschen, die noch am Anfang ihrer "Alkoholikerkarriere" sind, kann es vielleicht auch der erste Schritt in eine trockenen Zukunft werden...
Viele Grüße an Alle
Chris |
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| chris09 hat zum Thema: Enthaltsamkeitsverpflichtung geschrieben
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lumho neuer Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 27.12.2007 Beiträge: 190 Alter: 60 Wohnort: Langenfeld (Rheinland)
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Verfasst am: 14.01.2008, 00:56 Titel: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung |
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Hallo Chris,
ich versuche seit einiger Zeit, Deinen Beitrag zu verstehen, aber es will mir nicht gelingen.
Was ist denn der Inhalt der "Enthaltsamkeitsverpflichtung"? (Ich dachte, das gibt´s nur bei katholischen Priestern)
Und wieso glaubst Du, dass sie der erste Schritt in Deine Trockenheit war?
Ich bin gespannt.
Gruß Michael |
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| lumho hat zum Thema: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung geschrieben
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chris09 neuer Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 22.12.2007 Beiträge: 38 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 14.01.2008, 21:30 Titel: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung |
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Hallo Michael,
mit der Enthaltsamkeitsverpflichtung verpflichtet man sich schriftlich auf
ein oder mehrere Suchtmittel für einen überschaubaren Zeitraum zu verzichten.
Mit der Verpflichtung hat man keine Garantie-Erklärung für sich selbst abgegeben.
Mit der Unterschrift drückt man aber feste und ehrliche Absicht aus,
mit Gottes Hilfe für einen überschaubaren Zeitraum "ohne" auszukommen.
Wie ich schon geschrieben habe, in diesen Monat ist mir klar geworden,
dass ich bereits alkoholabhängig bin.
Diese Selbsterkenntnis hat mir weitere trockene Jahre gebracht.
Deswegen war es für mich der erste Schritt...
Grüße
Chris |
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| chris09 hat zum Thema: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung geschrieben
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Andi Gast
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Verfasst am: 14.01.2008, 23:24 Titel: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung |
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Hallo Chris,
ich möchte hier einmal ein paar Gedanken,zu deiner "Enthaltsamkeitsverpflichtung"loswerden.
Ein ehemaliger Gruppenleiter,einer damaligen SHG hat sich zu Anfang seiner Trockenheit eines geschworen,"Ich bleibe 25 Jahre trocken"und wenn ich es bis dahin schaffe,dann werde ich wieder ein Bier trinken!
Was glaubst Du was exakt nach diesen 25 Jahren passiert ist?
Genau,er hat dieses eine Bier getrunken,nur leider blieb es nicht dabei,es sollte noch schlimmer kommen!!
Er verlor kurz vor seiner Berentung seinen Arbeitsplatz in leitender Position mit Beamtenstatus,und seine weitaus jüngere Frau,reichte die Scheidung ein.
Er leitete dann noch 2 mal die Gruppe in betrunkenen Zustand,und wurde ab da,dann auch nicht wieder gesehen!
Ob er heute noch am Leben ist,wage ich zu bezweifeln,wünschen würde ich es Ihm!
Diese Geschichte entspricht der Wahrheit,und zeigt mir immer wieder auf,wie stark doch unser Suchtgedächtnis ist,und unser Belohnungszentrum immer aktiv bleibt!
Gruß Andi |
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| Andi hat zum Thema: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung geschrieben
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noalk68 neuer Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 06.01.2008 Beiträge: 12 Wohnort: Wendeburg
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Verfasst am: 15.01.2008, 02:10 Titel: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung |
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Hmmm...ich kann mit einer sogenannten Enthaltsamkeitsverpflichtung nun wirklich nichts anfangen. Der Wunsch nach der Enthaltsamkeit, sprich Abstinenz, muss aus meinem Inneren kommen und nicht weil ich ein Stück Papier, eine Erklärung oder sonst irgend etwas unterschreibe.
Voraussetzung dafür ist, dass ich es für mich selbst voll und ganz AKZEPTIERE, dass ich alkoholabhängig bin. Mit allen dazugehörigen Konsequenzen.
Ich bin der Meinung, nur wenn ich das tue, habe ich eine Chance meine Abstinenz ein Leben lang einzuhalten.
Und wenn jemand sagt"Wenn ich 25 Jahre trocken bin, dann trinke ich ein Bier" dann frage ich mich wirklich, wie derjenige eine SHG leiten kann!!!
Grüsse Thomas |
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| noalk68 hat zum Thema: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung geschrieben
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panther sehr aktiver Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 12.01.2007 Beiträge: 2328 Wohnort: ich wohne in mir, mein zuhause ist meine seele
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Verfasst am: 15.01.2008, 04:08 Titel: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung |
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hm, darüber mußt ich jetzt erstmal nachdenken.
verpflichtung heist ja erstmal fürn alki. 'ich muß'
1 monat war für mich in den ersten tagen und wochen auch nicht ein überschaubarer zeitraum. mir hat die 24 h regel da eher geholfen. und wenn ich nicht mein tiefpunkt habe nützt mir auch keine schriftliche erklärung. wie oft wollt ich aufhören und konnte nicht. jeden tag hatte ich mir das vorgenommen und nicht geschafft. wußte zu dem zeitpunkt nicht, das es alleine nicht geht und was alkoholkrank überhaupt bedeutet.
und trotzdem kann ich mir vorstellen, das diese enthaltsamkeitsverpflichtung dem einen oder anderen helfen kann. wenn ich mir vorstelle man würde zum beispiel dieses schriftstück sich anpinnen und jeden tag sich diese enthaltsamkeitsverpflichtung durchlesen und parat haben, könnte es mir helfen bei saufdruck mir zu sagen: komm probier es aus. ein monat was ist das schon. zum beispiel bei den aas wird gesagt komm 10 mal bevor du wieder gehst.
ferner kann mi das geschriebene wort mir bei meiner kaputilation helfen. nicht nur im kopf dies zu haben, sondern sich noch mal damit zu befassen. will ich wirklich jetzt erstmal ein monat nicht trinken und regelmäßig die shg besuchen. es hilft vielleicht dem einen oder anderen, das es nicht nur ein wunsch wird mit dem trinken aufzuhören, sondern auch eine für sich lebenswichtige entscheidung wird.
der alki hat im suff seine eigene verbindlichkeit und zu seinem wort stehen verloren. so ein vertrag könnte ihm dabei helfen, das für sich noch mal verbindlich zu machen und der beginn sein in seine eigenverantwortung zu kommen.
in therapie- oder auch jugendeinrichtungen wird zur zeit viel und gerne mit solchen verträgen gearbeitet. es geht um eigene zielsetzungen, um eigenverantwortung zu übernehmen und seine selbstständigkeit wieder zu erlernen und zu festigen.
ich danke dir für den beitrag chris. das hatte ich vorher so noch nicht gehört und hat mich zum nachdenken angeregt.
lg panther |
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| panther hat zum Thema: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung geschrieben
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zilli neuer Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 02.11.2007 Beiträge: 139
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Verfasst am: 15.01.2008, 07:43 Titel: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung |
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Hallo!
Panther, danke für deine Gedanken zu chris Beitrag. Finde mich in einigem deiner Worte wieder.
chris, ich habe deinen Vertrag nicht als "muss" verstanden, auch wenn es für einen selbst erstmal die Bedeutung hat.
Du schreibst:
| Zitat: | | Mit der Unterschrift drückt man aber feste und ehrliche Absicht aus |
...und ich denke, wenn man diesen Willen nicht hat, bringt einem wohl auch ein vertrag nichts.
Guten Tag für euch alle,
zilli |
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| zilli hat zum Thema: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung geschrieben
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JoeDoe aktiver Teilnehmer
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 02.08.2007 Beiträge: 612 Alter: 37 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 15.01.2008, 13:27 Titel: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung |
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Hallo zusammen,
ich denke auch, dass so eine 'Vereinbarung mit sich selbst' durchaus hilfreich sein kann - so wie von panther und zilli bereits geschrieben wurde.
Als ich mich im letzten Jahr auf den Weg gemacht habe, da ist mir als 'Hilfe' auch die 24-Stunden-Regel über den Weg gelaufen. Ich empfand diesen Zeitraum allerdings zu klein und habe mir selbst das 'Ziel' gesteckt, bis zum Jahresende nicht mehr zu trinken. Am Sylvesterabend könnte ich mir dann ja überlegen, ob ich wieder zum Alkohol greifen möchte, oder nicht. Und siehe da: Ich bin noch hier und auch noch trocken .
Auch wenn jeder unterschiedlich mit solchen Fristsetzungen umgeht, wenn es einem hilft, dann ist es doch eine gute Sache. Wichtig ist doch nur, dass man das Erreichen dieses Zieles nicht mit einem 'Jetzt darf ich aber wieder!' verbindet. Ich habe meine Vereinbarung mit mir selbst jedenfalls ein weiteres Jahr verlängert und bin schon gespannt, in welchem Maße es mir gelingt, meine Trockenheit zu festigen!
Liebe Grüße
J. |
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| JoeDoe hat zum Thema: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung geschrieben
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