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Enthaltsamkeitsverpflichtung

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Autor Nachricht
Hartmut
Moderator
Moderator


Geschlecht: Geschlecht:Männlich
Anmeldungsdatum: 13.02.2007
Beiträge: 10655
Alter: 49

BeitragVerfasst am: 15.01.2008, 15:05    Titel: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hallo Forum,

es kann jeder sehen wie er möchte und wenn es ihm dabei hilft trocken zu bleiben , ist es eine gute Sache! Da schließe ich mich auch den Vorschreibern an!

Für mich ist so eine"Enthaltsamkeitsverpflichtung" nichts!
Es sieht so aus ,als wenn ich mit mir selbst einen Vertrag abschließe und mit Willen ,gegenüber mir und andern ,diesen erfülle! Wie es bei Verträgen so ist ,gibt es auch Vertragsänderungen , die nicht immer dem Ursprungsvertrag ähnelt! Ich lass mal dieses Hintetürchen zu!

Nö. Das ist nichts für mich!

Ich habe für mich festgestellt , das ich keinen Alkohol trinken kann ,weil ich daran sterbe! Danach lebe ich und beachte die Grundbausteine des Trocken werdens mit Hilfe des Forums oder SHG!

Gruß M2109
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Hartmut hat zum Thema: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung geschrieben
Karsten
Administrator
Administrator


Geschlecht: Geschlecht:Männlich
Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 32761
Alter: 49
Wohnort: Eberswalde

BeitragVerfasst am: 15.01.2008, 16:47    Titel: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hallo,

ich für mich sehe das auch als eine Art, na ja da nach kann ich ja neu entscheiden.
Natürlich sollte sich jeder seine Eselsbrücken so bauen, dass er selbst nüchtern bleiben kann.

Ich hatte ja damals auch eine SHG besucht und da kam öfter der Satz, heue keinen Alkohol, vor.

In meinen Gedanken kam dann auch immer wieder auf, na gut heute nicht, vielleicht morgen und irgendwann gab es keinen Morgen mehr, an dem ich mir das sagen konnte.

Ich war immer auf ein Zeitfenster fixiert und lernte nicht das nüchterne Leben.

Gruß
Karsten
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Karsten hat zum Thema: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung geschrieben
Rose2
Gast






BeitragVerfasst am: 15.01.2008, 17:50    Titel: Enthaltsamkeitsverpflichtung Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hallo,

.......interessanter Titel", hat mich auch zum nachdenken gebracht.....

Für mich bleibt bei dieser Enthaltsamkeitsverpflichtung ein schaler Nachgeschmack, klingt so nach ........danach kann ich ja wieder, ........
........und so erging es mir damals bei meiner 3-monatigen psychosomatischen Kur......
Ich mußte mich verpflichten und unterschreiben, daß ich während des Aufenthaltes keinen Alkohol zu mir nehme, ansonsten drohte der sofortige Rauswurf und eine Meldung an die Krankenkasse.

Nach der Kur trank ich weiter.......

In den Anfängen meiner Trockenheit, hat mir allerdings mein heute bereits vergilbter Zettel, "Heute trinke ich nicht" über so manche Hürde geholfen, als Stütze am Anfang denke ich kann es hilfreich sein, heute hat dieser "Spruch" für mich eher Symbolcharakter, und ich hoffe nicht das ich ihn noch einmal tgl. brauche !

Trockenheit ist für mich heute, Zeitlos ohne Begrenzung, ohne Hintertürchen und ohne das ich es als Pflichtprogramm ansehe.

Lieben Gruß, Rose
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Rose2 hat zum Thema: Enthaltsamkeitsverpflichtung geschrieben
chris09
neuer Teilnehmer


Geschlecht: Geschlecht:Männlich
Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 38
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 16.01.2008, 22:49    Titel: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung Antworten mit Zitat Beitrag dem Moderator/Admin melden

Lieben Forumteilnehmer,

wie von Euch richtig erkannt wurde, darf es bei der Verpflichtung kein "danach" geben.

Ich bin damals auch in die SHG mit dem festen Willen gegangen, gänzlich auf Alkohol zu verzichten.

Diesem Schritt ist auch ein persönlicher Tiefpunkt voraussgegangen.
Scheidung, ich wurde im betrunkenen Zustand bestohlen, Konto geplündert...und viele andere Sachen.

Ich hatte keine Ahnung, wie das "Trockenwerden" ablaufen sollte.
Mir war nur klar, dass ich Hilfe brauche.

Es hätte aber nicht viel gefehlt, dass die erste Sitzung beim Blauen Kreuz auch die letzte für mich wäre...

Ich wurde plötzlich mit den vielen Begriffen konfrontiert, die mir nur Angst machten...Entzug,Entgiftung, Krankenhaus, etc.

Ich habe mich z.B. gefragt, warum der Gruppenleiter wissen wollte, wann habe ich mein letztes Bier getrunken ?
Erst später habe ich den Grund erfahren...Es sind die Nebenwirkungen, die bei einem plötzlichen Alkoholentzug auftreten können.

Da ich ein "Wochenend-Trinker" war, war es für mich nicht schwierig, paar Tage ohne Alkohol auszukommen.
Meine Verpflichtung habe ich also mit klaren Kopf unterschrieben.
Mit Alkohol im Blut, hätte bestimmt das ganze nichts gebracht...

Dann hatte aber der Gruppenleiter die Enthaltsamkeitsverpflichtungen verteilt und bei mir kamm der Gedanke :

Versuche es Ausrufezeichen

Ich bin mir sicher, wenn ich es nicht unterschrieben hätte, es wäre mit mir noch weiter bergab gegangen...

Es sind bestimmt sehr viele alkoholgefährderte Menschen am selben Punkt gelangt, wie ich damals.

Gerade aber die Unerfahrenen fühlen sich mit den Teilweise sehr harten Worten überfordert.
Nach dem Motto : entweder trocken oder tot...

Die sind dann auch hier aus dem Forum schnell veschwunden und wahrscheinlich verfallen der Sucht immer weiter... Traurig

Ich vertrete die Meinung, "Vobeugen ist besser als Heilen".
Je früher jemand zu der Einsicht kommt, dass er ein suchtmittelfreies Leben führen will, desto besser.

Die Erfahrung zeigt, dass der Weg dorthin für jeden etwas anders verläuft.
Deshalb sollte man grunsätzlich für alle Möglichkeit der Hilfe offen sein.

Ich bin auf jeden Fall dankbar, dass mir damals diese Art von Hilfe angeboten wurde.

Viele Grüße an Alle!
Chris
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chris09 hat zum Thema: Re: Enthaltsamkeitsverpflichtung geschrieben

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